Die Regeln, nach denen diese Seite geschrieben ist, gelten in Österreich unmittelbar: Die
Verordnung (EU) Nr. 432/2012 mit der Liste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben ist eine
Verordnung und damit in jedem Mitgliedstaat direkt anwendbar — sie muss nicht erst in
nationales Recht umgesetzt werden. Was über Chrom gesagt werden darf, ist daher in Wien
dasselbe wie in Berlin oder Lissabon.
Wer in Österreich zuständig ist
Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel, nicht als
Arzneimittel. Für ihre Überwachung ist in Österreich das Gesundheitsministerium samt den
Lebensmittelaufsichtsorganen der Bundesländer zuständig; die fachlichen Untersuchungen führt
die AGES durch, die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Ein
Nahrungsergänzungsmittel durchläuft kein Zulassungsverfahren wie ein Medikament — es
wird angezeigt und anschließend im Markt kontrolliert. Das ist ein wesentlicher Unterschied,
den Verkaufsseiten gern verwischen: „gemeldet" ist nicht „geprüft und für wirksam befunden".
Höchstmengen — auch in Österreich nicht festgelegt
Für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln wurden EU-weit nie einheitliche
Höchstmengen erlassen. Die Mitgliedstaaten behelfen sich mit eigenen Empfehlungen, und
Österreich bildet da keine Ausnahme. Praktisch heißt das: 475 % des Bezugswerts sind
zulässig, aber niemand hat diese Menge für Sie persönlich freigegeben. Wer dauerhaft
Medikamente einnimmt, bespricht die Anwendung sinnvollerweise vorher in der Ordination oder in
der Apotheke.
Lieferung und Bezahlung
Zugestellt wird österreichweit — Wien, Niederösterreich, Oberösterreich,
Steiermark, Tirol, Salzburg, Kärnten, Vorarlberg und Burgenland, auch außerhalb der
Ballungsräume. Gezahlt wird bei der Übergabe an den Zusteller. Welches Zustellunternehmen die
Sendung übernimmt, entscheidet der Vertriebspartner; wir nennen hier bewusst keinen Namen, den
wir nicht garantieren können.
Ihr Rücktrittsrecht
Bei einem Fernabsatzgeschäft steht Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher nach dem
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht von
14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu. Die Frist läuft ab dem Erhalt der Ware. Erklärt
wird der Rücktritt gegenüber dem Verkäufer, also dem Vertriebspartner, dessen Daten
der Sendung beiliegen — nicht gegenüber dieser Seite. Bei Fragen zum Verbraucherrecht ist in
Österreich unter anderem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Anlaufstelle.
Kurz: Dieselbe Ware, derselbe Preis wie in Deutschland, aber die
Vorwahl, die Zustellwege und das anwendbare Rücktrittsrecht sind österreichisch. Deshalb
steht dieser Abschnitt hier und nicht auf der deutschen Fassung.