DiaFlex Forte ← DiaFlex Forte

475 % NRV bei Chrom — wie viel ist das und wie liest man es

Stand: September 2026

Neben der Mikrogrammzahl steht auf der Etikette eines chromhaltigen Präparats meist eine zweite Zahl, mit Prozentzeichen. Sie übersteigt oft hundert, manchmal zweihundert und gelegentlich — wie bei dem auf dieser Seite beschriebenen Produkt — 475 %. Das ist kein Druckfehler und kein Marketingtrick. Die Zahl hat eine genaue Bedeutung, nur erklärt sie selten jemand.

Was der Nährstoffbezugswert ist

NRV steht für Nährstoffbezugswert — ein einziger Wert für den gesamten EU-Markt, festgelegt, damit sich Produkte überhaupt vergleichen lassen. Die Werte stehen in Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Für Chrom beträgt der Bezugswert 40 µg täglich und dient der Kennzeichnung — er ist weder ein ermittelter individueller Bedarf noch eine therapeutische Dosis oder eine Empfehlung zur Nahrungsergänzung. Die EFSA hat für Chrom weder einen durchschnittlichen Bedarf noch eine Bevölkerungsreferenzzufuhr festgelegt.

Der Prozentsatz auf der Etikette ist eine einfache Division: Menge in der Tagesportion geteilt durch den Bezugswert. 190 µg ergeben daher 475 %, denn 190 geteilt durch 40 ist 4,75.

Warum der Prozentsatz so hoch ausfällt

Der Bezugswert ist weder eine Höchstdosis noch eine Empfehlung — er ist ein Vergleichsmaßstab. Nichts in den Vorschriften verbietet, hundert Prozent zu überschreiten, und bei Mineralstoffen geschieht das häufig. Wichtig ist, was daraus folgt und was nicht:

  • Ein höherer Prozentsatz bedeutet keine „stärkere Wirkung". Die zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben lauten bei 40 µg genauso wie bei 190 µg — eine „stärkere" Fassung desselben Satzes gibt es nicht.
  • Die Schwelle für die Verwendung einer Angabe liegt niedrig. Es genügt, dass das Erzeugnis eine „Chromquelle" ist, also 15 % des Bezugswerts je Portion liefert. Alles darüber verleiht exakt dieselben Zitierrechte.
  • Ein hoher Prozentsatz ist eine Gehaltsangabe, kein Versprechen. Er sagt, wie viel des Spurenelements in der Portion steckt — mehr nicht.

Wo die Obergrenze liegt

Hier gehört Ehrlichkeit dazu: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln wurden auf EU-Ebene nie vereinheitlicht. Die Richtlinie 2002/46/EG sah ihre Festlegung vor, gemeinsame Werte wurden jedoch nie beschlossen; die Mitgliedstaaten wenden daher eigene Empfehlungen an, die sich unterscheiden können. Wer eine harte Zahl „bis wie viel erlaubt" sucht, findet keine einzige unionsweit gültige Antwort.

Für Deutschland gehört allerdings eine Zahl dazu, die auf EU-Ebene fehlt: Das BfR empfiehlt für Nahrungsergänzungsmittel höchstens 60 µg Chrom pro empfohlener Tagesverzehrmenge. Die Tagesportion von DiaFlex Forte enthält 190 µg und liegt damit etwa beim Dreifachen dieser Empfehlung. Es handelt sich um eine Empfehlung des BfR und nicht um einen EU-weit verbindlichen gesetzlichen Höchstwert — für die Einordnung der Menge von 190 µg ist diese nationale Empfehlung dennoch relevant.

Die praktische Schlussfolgerung ist einfach: Eine Dosis, die den Bezugswert deutlich übersteigt, bespricht man sinnvollerweise mit Ärztin, Arzt oder Apotheke — besonders bei dauerhafter Einnahme von Medikamenten.

In welcher Form Chrom vorliegt

In Nahrungsergänzungsmitteln dürfen nur die in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgeführten Chromverbindungen verwendet werden. Dazu zählen unter anderem Chrompicolinat, Chrom(III)-chlorid, Chrom(III)-sulfat und mit Chrom angereicherte Hefe. Auf der Etikette zählt stets die Menge an elementarem Chrom, nicht die Masse der gesamten Verbindung — „190 µg Chrom" und „190 µg Chrompicolinat" sind deshalb zwei verschiedene Dinge.

All diese Formen betreffen dreiwertiges Chrom, also jenes, das in Lebensmitteln vorkommt. Sechswertiges Chrom ist eine völlig andere, industrielle Substanz und in Nahrungsergänzungsmitteln nicht enthalten.

Was man über Chrom sagen darf

In der mit Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zugelassenen Liste stehen für Chrom zwei gesundheitsbezogene Angaben, und nur diese dürfen auf Verpackung und in der Werbung erscheinen:

  • Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei,
  • Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei.

Beachten Sie das Wort „Aufrechterhaltung". Die Angabe spricht vom Bewahren eines normalen Zustands, nicht vom Verändern von Werten, die nicht normal sind. Weichen Ihre Werte ab, braucht es Diagnostik und kein Nahrungsergänzungsmittel.

Woher Chrom in der Ernährung stammt

Chrom ist ein Spurenelement — der Körper benötigt es in Mikrogramm und findet es in gewöhnlichen Lebensmitteln. Verhältnismäßig gute Quellen sind Vollkornerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Nüsse, Brokkoli, Fleisch und Hefe. Bei der Raffination von Getreide und Zucker sinkt der Chromgehalt, sodass eine Ernährung aus Weißmehl und Süßigkeiten weniger davon liefert als eine mit vollem Korn und Gemüse.

Wie Sie das alles selbst nachprüfen

Jede oben genannte Vorschrift ist öffentlich und über EUR-Lex zugänglich. Die Links haben wir im Abschnitt „Quellen" auf der Startseite gesammelt. Wenn Ihnen das nächste Mal ein Präparat mehr verspricht, als die Liste erlaubt, werden Sie wissen, dass der Text frei erfunden ist.